Verkehrsrechtliche Anordnung Vollsperrung Norderstraße 11.04.24 - 11.07.24
Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
hier: Horizontalspülbohrverfahren und anschließender Rohrleitungsbau für 110 kV-
Leitung
Norderstraße bei Haus-Nr. 45 in der Gemeinde Süderlügum (Vollsperrung)
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung auf der Grundlage der „Richtlinien für die Sicherung
von Arbeitsstellen an Straßen“ in der zurzeit geltenden Fassung, ordne ich, unter dem
Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, die Aufstellung der nachfolgend festgelegten und
beschriebenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an.
Die Anordnung gilt vom 11.04.2024 bis zum 11.07.2024.
Sie kann auf Antrag verlängert werden
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